Mietkaution mit oder ohne Bankdepot: was ist der Unterschied für den Mieter?

Wenn der Vermieter sich bereit erklärt hat, Ihnen eine Wohnung zu vermieten, muss er auch einige Dinge einkalkulieren, wie nicht bezahlte Miete und Schäden, die Sie vielleicht an der Wohnung verursachen. Deshalb sieht das Obligationenrecht eine Kaution in Höhe von maximal drei Monatsmieten vor. Im Falle einer gewerblichen Vermietung kann die Kaution allerdings höher ausfallen.

Es gibt mehrere Formen der Mietkaution. Diese führen wir im Folgenden aus, um Ihnen die Unterschiede für den Mieter aufzuzeigen. 

 

Das Bankdepot-Konto 

 

Als Mieter müssen Sie, so Sie sich für diese Option entscheiden, einen Geldbetrag in Höhe von drei Monatsmieten auf einem Bankkonto hinterlegen. Der Kautionsbetrag wird dort verwahrt bis der Mietvertrag endet. Auf diesen Betrag kann nicht zugegriffen werden, außer für den Fall, dass die Miete nicht bezahlt wurde. Es könnte auch sein, dass Sie die Immobilie beschädigt haben und der Vermieter eine monetäre Entschädigung einfordert. Dann kann er den Kautionsbetrag teilweise oder vollständig einziehen. Wenn alles gutgeht, erhalten Sie Ihre Kaution zum Ende des Mietverhältnisses zurück. Diese Vereinbarung mit der Immobilienverwaltung oder dem Eigentümer ist dafür gedacht, beiden Parteien die Sicherheit zu geben, dass die Miete bezahlt wird. Bei Unstimmigkeiten, aber ohne rechtliche Schritte seitens des Vermieters, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis Sie dieses Geld zurückerhalten. 

 

Wenn etwas schiefläuft… wer bezahlt? 

 

Falls Sie während des Mietverhältnisses zahlungsunfähig werden sollten, kann Ihnen Ihre Immobilienverwaltung oder der Eigentümer eine Zahlungsaufforderung zuschicken. Wenn Sie sich für ein Bankdepot entschieden haben sollten, müsste die Bank den zu zahlenden Betrag ausstellen, was in dieser Situation das reguläre Vorgehen ist, und grünes Licht für die Freigabe der Mittel aus dem Depot geben. Wenn Sie jedoch eine Bürgschaft in Anspruch genommen haben, wird, wie wir weiter unten sehen werden, die Bürgschaftsgesellschaft gebeten, die geforderte Summe vorzustrecken, und Sie werden aufgefordert, sie zurückzuzahlen.

 

Bürgschaft

 

Sie könnten aus verschiedenen Gründen auf eine Bürgschaft zurückgreifen: der Hauptgrund ist, dass Sie nicht drei Monatsmieten auf einmal bezahlen können. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung über einen kleinen Bruchteil des geforderten Gesamtbetrags. Hier ein Erfahrungsbericht eines Kunden, der diese Lösung veranschaulicht: "Ich kann mich daran erinnern, dass ich beim Einzug in meine neue Wohnung in Freiburg rund 180 Franken, also etwa 5 % der drei Monatsmieten, an meine Bürgschaftsgesellschaft gezahlt habe. Ich hätte eine Kaution bei der Bank hinterlegen können, aber es störte mich, mehr als 4.000 Franken auf einem Konto zu hinterlegen, "nur für den Fall...". Nach Rücksprache mit meiner Partnerin haben wir daher beschlossen, FirstCaution in Anspruch zu nehmen und haben das gesparte Geld genutzt, um unsere 2,5-Zimmer-Mietwohnung einzurichten.“ 

 

FirstCaution: der Partner Ihrer Wahl, wenn es um Bürgschaften geht 

 

Sie finden vielleicht viele Unternehmen, die Bürgschaftsdienstleistungen anbieten. Sie sollten wissen, dass FirstCaution ausschließlich auf diese Art von Anfragen spezialisiert ist. Darüber hinaus stellt das Familienunternehmen vorläufige Bürgschaftsbescheinigungen aus. Eine solche ist ein sehr nützliches Dokument, das Sie an Ihre Wohnungsbewerbung anhängen können. Schließlich sind noch die für Sie sehr vorteilhaften Konditionen zu erwähnen, wie etwa, dass Sie, wenn Ihr Vertrag am 1. Juli in beginnen sollte, nur für die verbleibenden Monate des laufenden Jahrs bezahlen müssen und nicht für ein ganzes Jahr. Es gibt nämlich keine Jahresprämie, wie es bei andren Anbietern der Fall wäre. 

 

Nun, da Sie diesen Artikel gelesen haben, sind Sie bestens darauf vorbereitet, das Mietobjekt Ihrer Träume zu finden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unseren Partner FirstCaution wenden. Mit dem Geld, das Sie sich sparen, wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Einrichtungsshoppen für Ihre neue Wohnung! Wir können Ihnen außergewöhnliche Mietobjekte in der ganzen Schweiz anbieten.

 

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